Förderprogramm „Digital Jetzt": Schließung der Digitalisierungslücke Mittelstand

Am 7. September 2020 startet mit dem Investitionszuschussprogramm „Digital jetzt“ die neue Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Kleine und mittlere Unternehmen können einen Zuschuss für die gezielte Investition in digitale Technologien und Know-how beantragen. Die wichtigsten Informationen haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Unter dem Titel „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU" startet am 7. September 2020 das neue Investitionszuschussprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bekommen damit die Chance, unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihrem Digitalisierungsvorhaben zu erhalten und damit in die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Unternehmens zu investieren.

An wen richtet sich das Förderprogramm?
Das Förderprogramm richtet sich an

  • kleine bis mittelständische Unternehmen aus allen Branchen
  • einschließlich des Handwerks sowie der freien Berufe
  • mit 3 bis 499 Beschäftigten,

die entsprechende Digitalisierungsprojekte in Form von Investitionen in digitale Technologien und / oder die Mitarbeiterqualifizierung zu Digitalthemen planen.

Ab wann kann die Förderung beantragt werden?
Das Antragstool wird ab dem 7. September 2020 auf der Website des BMWi freigeschaltet. Der Förderantrag kann dann bis einschließlich 2023 gestellt werden.

Was kann gefördert werden?
Das Programm bietet zwei Fördermodule, von denen für eines oder aber auch für beide Module eine Förderung beantragt werden kann.

  1. Investition in digitale Technologien: Anschaffung von Hard- und Software, welche insbesondere die interne und externe Vernetzung des Unternehmens vorantreiben. Folgende Aspekte sind förderfähig: IT-Sicherheit und Datenschutz, Cloud-Anwendungen, datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Big Data, Sensorik sowie 3D-Druck.
  2. Investition in die Qualifizierung der Mitarbeiter: Aufbau von notwendigem Know-how für eine nachhaltige Digitalisierung. Folgende Aspekte sind u. a. förderfähig: Weiterbildungsmaßnahmen in IT-Sicherheit und Datenschutz, im Bereich der digitalen Strategie, in digitalen Technologien, zur digitalen Transformation oder aber auch ganz allgemein zu digitalen Basiskompetenzen.

Falls beide Module in Anspruch genommen werden, müssen diese nicht unbedingt den gleichen inhaltlichen Schwerpunkt haben.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Bei der Antragsstellung muss das Unternehmen durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen einen Digitalisierungsplan darlegen. Dieser

  • beschreibt das gesamte Digitalisierungsvorhaben,
  • erläutert die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen,
  • zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen und
  • stellt beispielsweise dar, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie es ein neues Geschäftsmodell entwickelt und / oder seine Marktposition gestärkt wird.

Außerdem:

  • Die Investition erfolgt in einer Betriebsstätte oder Niederlassung des Unternehmens in Deutschland.
  • Zum Zeitpunkt der Förderbewilligung darf das Projekt noch nicht begonnen haben.
  • In der Regel muss das Vorhaben innerhalb von zwölf Monaten nach der Bewilligung umgesetzt werden.
  • Die Verwendung der Fördermittel muss durch das Unternehmen nachgewiesen werden können.

Was sind die allgemeinen Ziele der Förderung?
Das Investitionszuschussprogramm „Digital jetzt“ unterstützt KMU bei der Umsetzung der digitalen Transformation mit folgenden Zielen:

  • KMU und Handwerk sollen dazu angeregt werden, mehr Investitionen in den Bereichen digitale Technologien und Know-how-Aufbau zu tätigen
  • Die Digitalisierung von Geschäftsprozessen und -modellen soll angeregt werden
  • Die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der geförderten Unternehmen soll verstärkt werden; vor allem in wirtschaftlich strukturschwachen Regionen
  • Geförderte Unternehmen sollen befähigt werden, eigenständig die Chancen der Digitalisierung zu erkennen, zu bewerten und anschließend Investitionen anzustoßen.
  • Erhöhung der IT-Sicherheit (durch Mitarbeiterschulungen etc.)

Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für Anträge bis zum 30.6.2021: bis zu 50 % der förderfähigen Kosten plus Bonusprozentpunkte
  • für Anträge ab dem 1.7.2021: bis zu 40 % der förderfähigen Kosten plus Bonusprozentpunkte

Für Einzelunternehmen liegt die maximale Fördersumme bei 50.000,- €, bei Investitionen von Unternehmen in Wertschöpfungsketten und -netzwerken erhöht sich diese auf 100.000,- € pro Antragsteller. Im Modul 1 sowie bei gemeinsamer Inanspruchnahme beider Module liegt die Untergrenze für die beantragte Fördersumme bei 17.000,- €. Für das Modul 2 beträgt die Untergrenze 3.000,- €.

Was sind die Bedingungen für eine erhöhte Förderquote?
Von einer erhöhten Förderquote profitieren:

  • KMU aus strukturschwachen Regionen (+10%),
  • Betriebe, die in die eigene IT-Sicherheit oder den Datenschutz investieren (+5%) oder
  • Unternehmen, die innerhalb bestehender Wertschöpfungsnetzwerke neue Geschäftsmodelle erschließen (+5%).

Die individuelle Förderquote kann um maximal 20 Prozentpunkte steigen, somit ist eine Förderung bis zu 70 Prozent möglich.

Welche Regionen gelten als strukturschwach?

Wie wird die Förderung beantragt?
Der Förderantrag kann nur über das elektronische Antragsformular gestellt werden.

Tipps für Antragsteller

  • Förderantrag rechtzeitig vor Beginn des Digitalisierungsvorhabens einreichen
  • Digitalisierungsplan vorbereiten
  • Prüfen, ob eine erhöhte Förderquote beantragt werden kann und ob eine Kombination beider Fördermodule sinnvoll ist

Weitere Informationen können den FAQ zum Förderprogramm „Digital Jetzt“ oder der vollständigen Richtlinie entnommen werden.